Allgemeine Geschäftsbedingungen
- A) Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme an der vom Model African Union e. V. (im Folgenden „Verein“) im Zeitraum vom 18. bis 23. April 2017 in Bayreuth veranstalteten Simulation der Model African Union Konferenz (im Folgenden Konferenz“). Das Programm der Veranstaltung ist im Einzelnen unter https://www.modelafricanunion.de/schedule-mau-conference-2017/ abrufbar.
- B) Vertragsparteien
Der Vertrag kommt zwischen dem Verein, Universitätsstraße 30 in 95447 Bayreuth, vertreten durch den Vorstand und dem einzelnen Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichem Vertreter zustande.
- C) Vertragsschluss
- Die Teilnehmer können sich über die auf der Website zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare für die Teilnahme (mit oder ohne Pre-Programme) als Chairperson, Delegate oder Volunteer bewerben. Ein Vertrag zwischen dem Bewerber und dem Verein kommt hierdurch noch nicht zustande. Der Verein prüft die Bewerbungen nach eigenem Ermessen und teilt dem Bewerber anschließend mit, ob seine Bewerbung angenommen wurde. Der Vertrag kommt anschließend zustande, wenn der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
- Bewerbungen von Personen unter 16 Jahren können nicht berücksichtigt werden. Personen unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern.
- D) Rechte und Pflichten des Teilnehmers
- Der Teilnehmer ist berechtigt, an allen für ihn als Chairperson, Delegate oder Volunteer je nach gewähltem Programm vorgesehenen Veranstaltungen teilzunehmen.
- Der Teilnehmer ist berechtigt, die laut dem auf der Website unter „Schedule“ aufgeführten Verpflegungsmöglichkeiten für sich kostenfrei in Anspruch zu nehmen. (https://www.modelafricanunion.de/schedule-mau-conference-2017/) Soweit angeboten, sind alkoholische Getränke grundsätzlich vom Teilnehmer selbst zu zahlen. Für die sonstige Verpflegung kommt der Teilnehmer selbst auf.
- Der Teilnehmer ist selbst für das ggf. erforderliche Beschaffung eines Visums, sowie Organisation und Bezahlung von Anreise, Abreise und Unterkunft verantwortlich.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils nach gewähltem Programm und Beteiligungsform erforderliche Teilnahmegebühr im Voraus zu bezahlen. (Innerhalb von 10 Tagen, beginnend mit dem Tag, an dem der Bewerber die Bestätigung via Email bekommt, dass seine Bewerbung akzeptiert wurde.)
- E) Rechte und Pflichten des Vereins
- Der Verein verpflichtet sich, für die Organisation, den ordnungsgemäßen Ablauf und die inhaltliche Betreuung der Konferenz Sorge zu tragen.
- Der Verein bietet an, auf Wunsch des Teilnehmers bei der Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Couchsurfing behilflich zu sein. Der Verein kann jedoch keine Garantie für den Erfolg einer solchen Vermittlung geben. Der Verein teilt dem Bewerber rechtzeitig mit, falls der Versuch einer Vermittlung erfolglos war.
- Der Verein ist berechtigt, Teilnehmer, die
- a) gegen den ihm vor der Konferenz zugänglich gemachten Verhaltenskodex („Code of Conduct“) in erheblicher Weise oder wiederholt verstoßen, oder
- b) die Durchführung der Konferenz in sonstiger Weise erheblich stören oder gefährden, oder
- c) den berechtigten Weisungen von Mitgliedern des Vereinssekretariats, des Vereinsvorstands oder Personen, die bei der Veranstaltung das Hausrecht haben zuwiderhandeln, oder
- c) gegen die Hausordnung oder Auflagen des jeweiligen Veranstaltungsortes verstoßen
von der Konferenz auszuschließen. Über den Ausschluss entscheidet das Vereinssekretariat im Einvernehmen mit dem Vereinsvorstand. In einem solchen Fall wird die gezahlte Teilnahmegebühr einbehalten.
- F) Kündigung
Der Teilnehmer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Sofern der MAU Bayreuth e.V. jedoch nicht rechtzeitig einen geeigneten Ersatzbewerber finden kann, oder der Teilnehmer einen solchen nicht stellen kann, wird die gezahlte Teilnahmegebühr einbehalten.
- G) Haftung
- Der Verein haftet grundsätzlich unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für lediglich fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften der Verein, dessen Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen (außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist jedoch der Höhe nach beschränkt auf vertragstypische und vorhersehbaren Schäden.
- Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit (außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) ausgeschlossen.
- Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist, unbeschadet gesetzlicher Bestimmungen und ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
H) Datenschutz - Der Verein verpflichtet sich, den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz Folge zu leisten.
- Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichem Vertreter akzeptieren die Datenschutzerklärung, die unter https://www.modelafricanunion.de/????? verfügbar ist.
- Persönliche Daten der Teilnehmer, insbesondere die schriftlichen Anmeldeunterlagen werden vom Verein aufbewahrt und gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes gelöscht, sobald ihre Aufbewahrung nicht mehr erforderlich ist.
- Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter stimmt zu, dass der Name des Teilnehmers im Zusammenhang mit den von ihm verfassten Positionspapieren vom Verein auf dessen Internetpräsenzen veröffentlicht wird.
- Außerdem stimmt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter zu, dass der Teilnehmer auf Filmen und Fotos abgebildet wird, die Mitarbeiter des Vereinssekretariats, deren Hilfspersonen oder Vertreter öffentlicher Medien während der Konferenz aufnehmen. Der Veröffentlichung dieser Filme und Fotos auf den Internetpräsenzen sowie in Publikationen des Vereins bzw. dessen Sponsoren wird zugestimmt.
- I) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bayreuth. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird Bayreuth vereinbart.
- J) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.